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Wann haftet der Dienstgeber? Bei Leitung einer Baustelle Repräsentant? Grobe Fahrlässigkeit bei Demolierungsarbeiten? - OGH 18.10.2023, 9 ObA 68/23z

71. LfgFebruar 2024

64.1.3.Nr.9

§ 333 Abs. 4 ASVG
§ 334 Abs. 1 ASVG
§ 335 Abs. 1 ASVG
§ 1313a ABGB
§ 1315 ABGB
§ 1324 ABGB

1. Der originäre Ersatzanspruch eines Versicherungsträgers setzt grobes Verschulden des Dienstgebers selbst voraus; das Verhalten anderer Personen wird ihm grundsätzlich nicht nach § 1313a oder § 1315 ABGB zugerechnet.

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