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Routine-Wegspreitzen Säge-Schutzvorrichtung trotz AUVA-Beanstandung? - OGH 30.8.2018, 9 ObA 49/18y

56. LfgMärz 2019

64.1.3.Nr.6

§ 333 Abs. 4 ASVG
§ 334 Abs. 1 Satz 1 ASVG

1. Grobe Fahrlässigkeit wird dann bejaht, wenn der Arbeitgeber als Adressat der Arbeitnehmerschutzvorschriften nach objektiver Betrachtungsweise ex ante ganz einfache und naheliegende Überlegungen nicht angestellt hat.

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