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Offenkundige und naheliegende Gefahr für Vorgesetzte - OGH 3.9.2010, 9 ObA 50/10h

33. LfgJuni 2011

64.1.3.Nr.5

§ 333 Abs. 1 und 4 ASVG
§ 35 Abs. 1 Z 2 ASchG
§ 66 Abs. 5 BauarbeiterschutzVO

1. Ob ein Arbeitsunfall durch grob fahrlässiges Verhalten der handelnden Personen verursacht wurde, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.

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