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Berufsbedingte Pflege im Palliativdienst und mobilen Palliativteam Pflege Schwerstkranker? - OGH 21.10.2025, 10 ObS 23/25t

77. LfgFebruar 2026

63.6.1.Nr.42

§ 1 Abs. 1 Z 5 SchwerarbeitsV
§ 1 Abs. 1 und 2 EinstV
§ 4 EinstV
§ 1 BPGG
§ 4 Abs. 6 BPGG
§ 4 Abs. 4 APG
§ 607 Abs. 14 ASVG
§ 677 Abs. 2 ABGB

1. Alle Tätigkeiten, der berufsbedingten Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf gelten als besonders belastende Berufstätigkeiten.

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