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Wirtschaftlich nicht aktive Personen Berücksichtigung auch des Werts von Fahrzeugen? - OGH 24.7.2023, 10 ObS 86/23d

70. LfgOktober 2023

63.5.1.Nr.17

§ 292 Abs. 1 ASVG
§ 51 Abs. 1 Z. 2 NAG
§ 53 NAG
Art. 7 Abs. 1 lit. b RL 2004/38/EG

1. Gemäß § 292 Abs. 1 ASVG hat der Pensionsberechtigte Anspruch auf Ausgleichszulage, solange er seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat.

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