63.5.1.Nr.13
§ 107 ASVG
§ 292 Abs 1, 3 und 4 ASVG
1. Vermögen fällt nicht unter den Begriff der Einkünfte; es ist ausgleichszulagenneutral. Vermögenswerte, die keinen Ertrag abwerfen, werden nicht berücksichtigt und der Rentner oder Pensionist ist auch nicht gehalten, sie so einzusetzen, dass daraus Einkünfte erzielt werden.

