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Investition in private Versicherung mit Gewinnbeteiligung - lebenslange Rente? - OGH 17.1.2023, 10 ObS 148/22w

69. LfgJuni 2023

63.5.1.Nr.13

§ 107 ASVG
§ 292 Abs 1, 3 und 4 ASVG

1. Vermögen fällt nicht unter den Begriff der Einkünfte; es ist ausgleichszulagenneutral. Vermögenswerte, die keinen Ertrag abwerfen, werden nicht berücksichtigt und der Rentner oder Pensionist ist auch nicht gehalten, sie so einzusetzen, dass daraus Einkünfte erzielt werden.

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