63.5.1.Nr.12
§ 292 Abs. 1 ASVG
§ 51 Abs. 1 Z. 2 NAG
§ 52 Abs. 1 Z. 3 NAG
Art. 8 FürsorgeAbk Ö/BRD
1. Gemäß § 292 Abs. 1 ASVG hat der Pensionsberechtigte bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Ausgleichszulage, „solange er seinen rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat“.

