63.4.2.Nr.4
§ 248c Abs. 2 ASVG
1. Mit § 248c ASVG wurde eine besondere Höherversicherung für erwerbstätige Pensionsbezieher geschaffen:
63.4.2.Nr.4
§ 248c Abs. 2 ASVG
1. Mit § 248c ASVG wurde eine besondere Höherversicherung für erwerbstätige Pensionsbezieher geschaffen:
