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Kindeseigenschaft über das 18. Lj. hinaus Teilzeit-Dienstverhältnis 24 Std. und zweifaches Hochschulstudium? Auslastungs-Zeitenvergleich - OGH 19.5.2021, 10 ObS 34/21d

65. LfgFebruar 2022

63.3.2.Nr.8

§ 252 Abs. 2 Z 1 ASVG

1. Die Kindeseigenschaft nach § 252 Abs. 1 Z 2 ASVG besteht auch dann fort, wenn die Waise aus einer Erwerbstätigkeit, die sie neben einer ihre Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nehmenden Ausbildung ausübt, ein zur Selbsterhaltungsfähigkeit führendes Einkommen erzielt.

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