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Geschiedene Ehegattin Tod des Versicherten vor festgesetztem Unterhaltstitel - OGH 25.1.2005, 10 ObS 202/04k

15. LfgJuni 2005

63.3.1.Nr.1

§ 258 Abs. 4 ASVG

1. Die geschiedene Ehegattin hat nur dann Anspruch auf Witwenpension, wenn der Versicherte zur Zeit seines Todes auf Grund der im Gesetz angeführten rechtsbegründenden Tatbestände Unterhalt zu leisten hatte bzw. geleistet hat.

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