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Hat ein Informationsschreiben zur Höhe der Korridorpension Bescheidqualität? - OGH 13.9.2019, 10 ObS 114/19s

59. LfgFebruar 2020

63.1.3.Nr.3

§ 58 AVG

1. Für die Qualifikation eines Schreibens als Bescheid ist Voraussetzung, dass der Inhalt dieses Schreibens einen eindeutigen Bescheidwillen der Behörde, also deren „autoritatives Wollen“ erkennen lässt.

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