63.1.1.Nr.2
§ 11 Abs. 2 ASVG
§ 49 Abs. 1 ASVG
§ 253b Abs. 1, 2 und 3 ASVG
§ 10 UrlG
1. Während das Bestehen einer Pflichtversicherung für die Zeit des Bezugs einer Urlaubsersatzleistung (§ 11 Abs. 2 ASVG) gemäß § 253b Abs. 1 letzter Satz ASVG dem Anfall einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer nicht grundsätzlich entgegen steht, fällt gemäß der ausdrücklichen Regelung der Abs. 2 und 3 die Pension für die Zeit des Bezugs dieser Leistungen weg.

