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Bemessungsgrundlage und Urlaubsersatzleistung? - OGH 13.2.2024, 10 ObS 134/23p

72. LfgJuni 2024

62.6.2.Nr.2

§ 44 Abs. 1 Z. 1 ASVG
§ 49 Abs. 1 ASVG
§ 91 Abs. 1 Z. 1 ASVG
§ 125 Abs. 1, 143a Abs. 2 ASVG

1. Nach § 125 Abs. 1 erster Halbsatz ASVG ist Bemessungsgrundlage für das Krankengeld der für die Beitragsermittlung heranzuziehende und auf einen Kalendertag entfallende Arbeitsverdienst (Bruttoentgelt), der dem Versicherten in jenem Beitragszeitraum (§ 44 Abs. 2 ASVG) gebührte, der dem Ende des vollen Entgeltanspruchs voranging.

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