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Entziehung wegen Leistungskalkül bei irrtümlicher Zuerkennung auch bei unwesentlicher Verbesserung? - OGH 21.10.2025, 10 ObS 102/25k

77. LfgFebruar 2026

62.6.1.Nr.55

§ 99 Abs. 1, Abs. 3 Z. 1 lit. b sublit aa ASVG
§ 255b ASVG

1. Nach § 99 Abs. 1 ASVG kann eine Leistung nur entzogen werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben; diese kann in der Wiederherstellung oder Besserung des körperlichen oder geistigen Zustands oder der Arbeitsfähigkeit infolge Gewöhnung und Anpassung bestehen.

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