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Gelernte Arbeiter: Berufliche Maßnahmen für 59-Jährigen - Computer-Grundkurs nur bei Arbeitsplatzchance? - OGH 13.9.2021, 10 ObS 95/21z

66. LfgJuni 2022

62.6.1.Nr.35

§ 253e ASVG (idF BGBl I 2010/111)
§ 254 ASVG (idF BGBl I 2010/111)
§ 255 ASVG (idF BGBl I 2010/111)

1. Nach § 254 Abs. 1 ASVG besteht für Versicherte - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - dann Anspruch auf Invaliditätspension, wenn kein Anspruch auf berufliche Rehabilitation nach § 253e Abs. 1 und 2 ASVG besteht oder die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation nach § 253e Abs. 3 ASVG nicht zweckmäßig oder nach § 253e Abs. 4 nicht zumutbar sind (Z 1) und die Invalidität (§ 255 ASVG) voraussichtlich sechs Monate andauert oder andauern würde (Z 2).

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