62.5.1.Nr.4
§ 86 Abs. 3 Z 2 dritter Satz ASVG
1. Die Fortsetzung der Tätigkeit, auf Grund der der Versicherte als vermindert arbeitsfähig gilt, hemmt den Leistungsanfall.
62.5.1.Nr.4
§ 86 Abs. 3 Z 2 dritter Satz ASVG
1. Die Fortsetzung der Tätigkeit, auf Grund der der Versicherte als vermindert arbeitsfähig gilt, hemmt den Leistungsanfall.
