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Welche Tätigkeiten? Urlaubsersatzleistung? - OGH 22.10.2002, 10 ObS 317/02v

11. LfgFebruar 2004

62.5.1.Nr.3

§ 86 Abs. 3 Z 2 Satz 3 ASVG
§ 254 Abs. 6 ASVG

1. Das Beschäftigungsverhältnis darf, um bei Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspensionen „anfallunschädlich“ zu sein, nur insoweit nicht weiterbestehen, als es eine idente Tätigkeit wie diejenige zum Gegenstand hat, aufgrund derer der Versicherte als invalid gilt.

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