62.5.1.Nr.1
§ 86 Abs. 3 Z 2 ASVG
§ 255 Abs. 1 ASVG
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. Neben dem Bezug einer Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit die bisherige Tätigkeit weiter auszuüben, steht dem Zweck einer Invaliditätspension entgegen.

