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Geburtsdatum? Erstmalige Angabe gegenüber dem VTräger? Späteres ausländisches Zivilgerichtsberichtigungsurteil? - OGH 9.7.2024, 10 ObS 11/24a

73. LfgOktober 2024

62.4.1.Nr.13

§ 255 Abs. 4 ASVG
§ 358 Z. 2 ASVG
Art. 5 Abs. 1 lit. b, 16, 17, Art. 99 Abs. 2 DSGVO
§ 293 ZPO

1. Urteile eines türkischen Zivilgerichts, die die Berichtigung des Personenstandsregisters anordnen, haben keine weitergehenden Wirkungen als die berichtigte Eintragung.

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