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Tätigkeitsschutz ab 60? - Mehrere geringfügige Beschäftigungen mit Vollversicherung, parallele Gesamttätigkeit als Hausbesorger (90%) und Tischler (10%)? Verweisbarkeit auf Teiltätigkeit? - OGH 10.9.2024, 10 ObS 59/24k

74. LfgFebruar 2025

62.2.2.Nr.19

§ 5 Abs. 1 Z. 2 ASVG
§ 19a ASVG
§ 255 Abs. 4 ASVG

1. Als invalid gilt gemäß § 255 Abs. 4 Satz 1 ASVG der Versicherte, der das 60. Lebensjahr vollendet hat, wenn er infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte außer Stande ist, einer Tätigkeit, die er in den letzten 180 Kalendermonaten vor dem Stichtag mindestens 120 Kalendermonate hindurch ausgeübt hat, nachzugehen.

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