62.2.2.Nr.16
§ 255 Abs. 3 ASVG
1. Grundsätzlich kommt es für die Minderung der Arbeitsfähigkeit nicht auf die Verhältnisse am Wohnort des Versicherten an, sondern auf die Verhältnisse am allgemeinen Arbeitsmarkt, weil der Versicherte sonst durch die Wahl des Wohnorts die Voraussetzungen für die Gewährung der Pension beeinflussen könnte.

