62.2.2.Nr.14
§ 255 Abs. 1 ASVG
1. Der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit liegt auch dann vor, wenn der Versicherte nicht mehr im Stande ist, in zumutbarer Weise einen Arbeitsplatz zu erreichen.
62.2.2.Nr.14
§ 255 Abs. 1 ASVG
1. Der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit liegt auch dann vor, wenn der Versicherte nicht mehr im Stande ist, in zumutbarer Weise einen Arbeitsplatz zu erreichen.
