62.2.2.Nr.2
§ 255 Abs. 4 ASVG
1. Nach der stRsp des OGH kann eine (ein) Versicherte(r), die (der) keine gelernte oder angelernte Tätigkeit ausgeübt hat, grundsätzlich - d.h. sofern die Voraussetzungen des § 255 Abs. 4 ASVG nicht vorliegen - auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden.

