62.2.1.Nr.5
§ 255 Abs. 1 und 2 ASVG
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. Dass für die Tätigkeit als Taxilenker nicht jene qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, welche dem Berufsbild eines Berufskraftfahrers entsprechen, steht im Einklang mit der zu diesem Berufsbild ergangenen Rsp.

