62.1.3.Nr.30
§ 273 Abs. 1 ASVG
§ 15 Abs. 1 und 4 BG Registrierung Gesundheitsberufe, BGBl I 2016/87 (GBRG)
1. Die Minderung der Arbeitsfähigkeit wird auch im Anwendungsbereich des § 273 Abs. 1 ASVG grds. nicht konkret, sondern abstrakt ermittelt, weil nur dies eine weitgehend gleiche Beurteilung vergleichbarer Fälle ermöglicht.

