62.1.3.Nr.25
§ 255 Abs. 3 ASVG
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. Höherer nichtkaufmännischer Dienst verlangt unter anderem eine größere Selbständigkeit, die Fähigkeit der Beurteilung der Arbeiten anderer und eine Aufsichtsbefugnis.
62.1.3.Nr.25
§ 255 Abs. 3 ASVG
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. Höherer nichtkaufmännischer Dienst verlangt unter anderem eine größere Selbständigkeit, die Fähigkeit der Beurteilung der Arbeiten anderer und eine Aufsichtsbefugnis.
