62.1.3.Nr.24
§ 273 Abs. 1 ASVG
§ 255 Abs. 3 ASVG
1. Maßgeblich für die Beurteilung des Berufsschutzes ist nach der Rsp die tatsächlich verrichtete Tätigkeit.
62.1.3.Nr.24
§ 273 Abs. 1 ASVG
§ 255 Abs. 3 ASVG
1. Maßgeblich für die Beurteilung des Berufsschutzes ist nach der Rsp die tatsächlich verrichtete Tätigkeit.
