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Depression nach Karzinomentfernung Unterlassene psychiatrische Behandlung trotz Belehrung - OGH 22.6.2010, 10 ObS 93/10i

31. LfgOktober 2010

62.1.3.Nr.9

§ 273 Abs. 1 ASVG
§ 1304 ABGB

1. Eine schuldhafte, also zumindest leicht fahrlässige Verletzung der Mitwirkungspflicht eines Versicherten, sich einer zumutbaren Heilbehandlung zu unterziehen, durch die seine - herabgesunkene - Arbeitsfähigkeit soweit gebessert werden könnte, dass Invalidität oder Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt, begrenzt den Anspruch auf Gewährung/Weitergewährung einer Pension ab dem Zeitpunkt, zu dem die Heilbehandlung, wäre sie durchgeführt worden, zu einer Besserung des Zustands geführt hätte.

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