62.1.2.Nr.2
§ 255 Abs. 2 ASVG
1. Aufgrund einer zweijährigen Ausbildung zum Kraftfahrer im ehemaligen Jugoslawien und einer neunjährigen Tätigkeit als Transportunternehmer in Bosnien kann ein Versicherter einen (auch in Österreich gemäß § 255 Abs. 2 ASVG zu beachtenden) Berufsschutz als angelernter Berufskraftfahrer erworben haben.

