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„Hälfteregelung“ auch bei Nichtnutzung des 15-Jahres-Zeitraums zur Erlangung des Berufsschutzes? - OGH 19.7.2016, 10 ObS 86/16v

50. LfgFebruar 2017

62.1.1.Nr.15

§ 223 Abs. 2 ASVG
§ 255 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 2a ASVG

1. Nach § 255 Abs. 2 Satz 2 ASVG liegt eine überwiegende Tätigkeit iSd Abs. 1 vor, wenn innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag in zumindest 90 Pflichtversicherungsmonaten eine Erwerbstätigkeit nach § 255 Abs. 1 ASVG oder als Angestellte/r ausgeübt wurde.

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