61.5.4.Nr.2
§ 99 ASVG
§ 101 ASVG
§ 183 Abs. 2 ASVG
1. Ist der Spruch eines rechtskräftigen Bescheids so zu verstehen, dass die Zerrung der Halswirbelsäule eine Folge des Arbeitsunfalls ist, während weitere Beschwerden (funktionelle Dystonie) nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall stehen, steht die Rechtskraft des Bescheides der neuerlichen Prüfung der Grundlagen dieser Entscheidung im Leistungsverfahren entgegen.

