vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bemessung des Prozentsatzes - OGH 25.6.2013, 10 ObS 75/13x

40. LfgOktober 2013

61.5.3.Nr.4

§ 210 Abs. 1 und 4 ASVG

1. Wird ein Versehrter neuerlich durch einen Arbeitsunfall geschädigt, so sind, sofern die Gesamtminderung der Erwerbsfähigkeit 20 vH erreicht, bei der Neueinschätzung die der jeweiligen Versehrtenrente entsprechenden Minderungen der Erwerbsfähigkeit nicht einfach zusammenzuzählen, sondern es ist zu ermitteln, wie sich die Folgen der Versicherungsfälle in ihrer Gesamtheit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt auswirken.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!