61.4.1.Nr.17
§ 177 Abs. 1 iVm Nr. 38 der Anlage (nun Nr. 3.1.) ASVG
§ 8 Abs. 1 Z. 3 lit. a ASVG
1. Als Berufskrankheiten gelten die in der Anlage 1 zum ASVG bezeichneten Krankheiten, wenn sie durch Beschäftigung in einem dort bezeichneten Unternehmen verursacht sind.

