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Freiwillige Feuerwehr - Umgebungstätigkeiten Transporthelfer nach Fussballvereinsturnier? - OGH 21.1.2020, 10 ObS 175/19m

61. LfgOktober 2020

61.3.2.Nr.10

§ 176 Abs. 1 Z. 7 lit. b ASVG

1. Mit § 176 Abs. 1 Z 7 lit. b ASVG wurde der Versicherungsschutz für Zivilschutzorganisationen (u.a. für Freiwillige Feuerwehren) auf Tätigkeiten ausgedehnt, die deren Mitglieder im Rahmen des gesetzlichen oder satzungsmäßigen Wirkungsbereichs der Zivilschutzorganisation ausüben.

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