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Siegerehrung Jugendfeuerwehrgruppe - Verletzung bei Zündung einer Feuerwerksbatterie? - OGH 20.2.2018, 10 ObS 139/17i

54. LfgJuni 2018

61.3.2.Nr.8

§ 176 Abs. 1 Z 7 lit. b ASVG
§ 1 Abs. 2 oö. FeuerwehrG

1. Geschützt sind nach § 176 Abs. 1 Z 7 lit. b ASVG nur Tätigkeiten, die in einem Zusammenhang mit der Verwirklichung des (auf Grundlage des Gesetzes oder der Satzung erfolgenden) gemeinnützigen Tätigwerdens stehen.

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