61.2.1.Nr.2
§ 90 Abs. 2 B-KUVG
§ 175 Abs. 2 ASVG?
1. Hat ein Versicherter sein für den Weg zur Arbeitsstätte zu benützendes Fahrzeug in einer Garage abgestellt, die sich in einem 300-350 m von der Wohnung entfernten Gebäude befindet, welches er nur über eine Innenstiege erreichen kann, und erleidet er in diesem allgemeinen Innen-Stiegentrakt des anderes Gebäudes auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Unfall, handelt es sich grundsätzlich um einen geschützten Arbeits- bzw. Dienstunfall.

