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Vorschädigung (Kreuzband) und Kausalität Keine wesentliche (Teil-)Ursache, nur Gelegenheitsursache? - OGH 20.4.2022, 10 ObS 36/22z

67. LfgOktober 2022

61.1.4.Nr.19

§ 175 Abs. 1 ASVG

1. Dass der Unfall (hier: der Sprung aus dem Wagen) für den eingetretenen Leidenszustand (hier: für den Kreuzbandriss) kausal war, reicht für eine Versehrtenrente nicht aus.

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