61.1.4.Nr.19
§ 175 Abs. 1 ASVG
1. Dass der Unfall (hier: der Sprung aus dem Wagen) für den eingetretenen Leidenszustand (hier: für den Kreuzbandriss) kausal war, reicht für eine Versehrtenrente nicht aus.
61.1.4.Nr.19
§ 175 Abs. 1 ASVG
1. Dass der Unfall (hier: der Sprung aus dem Wagen) für den eingetretenen Leidenszustand (hier: für den Kreuzbandriss) kausal war, reicht für eine Versehrtenrente nicht aus.
