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Wann bei Herzinfarkt, wann nicht? - OGH 28.5.2013, 10 ObS 123/12d

40. LfgOktober 2013

61.1.4.Nr.7

§ 175 Abs. 1 ASVG

1. Erleidet der Versicherte - hier ein Kraftfahrer bei der Vorbereitung der Entladung des Sattelzuges: Abplanen (Öffnen des Schiebeverdecks) und Öffnen der Spanngurte - bei einer dienstlichen Verrichtung mit einer nach seinen Verhältnissen außergewöhnlichen, nicht länger als höchstens 15 Minuten dauernden Belastung einen Herzinfarkt, der zum Sekundenherztod führt, gilt dies als Unfall.

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