61.1.4.Nr.7
§ 175 Abs. 1 ASVG
1. Erleidet der Versicherte - hier ein Kraftfahrer bei der Vorbereitung der Entladung des Sattelzuges: Abplanen (Öffnen des Schiebeverdecks) und Öffnen der Spanngurte - bei einer dienstlichen Verrichtung mit einer nach seinen Verhältnissen außergewöhnlichen, nicht länger als höchstens 15 Minuten dauernden Belastung einen Herzinfarkt, der zum Sekundenherztod führt, gilt dies als Unfall.

