61.1.4.Nr.2
§ 175 Abs. 1 ASVG
1. Die Grundsätze der im Schadenersatzrecht herrschenden Adäquanztheorie sind auf die gesetzliche Unfallversicherung nicht übertragbar.
61.1.4.Nr.2
§ 175 Abs. 1 ASVG
1. Die Grundsätze der im Schadenersatzrecht herrschenden Adäquanztheorie sind auf die gesetzliche Unfallversicherung nicht übertragbar.
