61.1.1.Nr.10
§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. a ASVG
§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG
1. Die mit der Erteilung der Gewerbeberechtigung erworbene Kammermitgliedschaft begründet nicht generell für alle gewerblichen Tätigkeiten einen Unfallversicherungsschutz.
61.1.1.Nr.10
§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. a ASVG
§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG
1. Die mit der Erteilung der Gewerbeberechtigung erworbene Kammermitgliedschaft begründet nicht generell für alle gewerblichen Tätigkeiten einen Unfallversicherungsschutz.
