60.5.1.Nr.2
§ 11 Abs. 1 AVRAG
§ 25 Abs. 1 AlVG
§ 26 Abs. 4 und 7 AlVG
§ 50 Abs. 1 AlVG
1. Von einer „Lösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber“ iSd § 26 Abs. 4 AlVG kann - schon nach dem klaren Wortlaut - jedenfalls dann nicht ausgegangen werden, wenn die Beendigung im Einvernehmen erfolgt.

