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Vorwegvereinbarung einvernehmlicher Auflösung zum Ende einer Bildungskarenz? - OGH 25.2.2016, 9 ObA 9/16p

49. LfgOktober 2016

60.5.1.Nr.1

§ 11 AVRAG

1. Die Vereinbarung einer Bildungskarenz mit einvernehmlicher Vorausauflösung des Dienstverhältnisses zu deren vereinbartem Ende ist wirksam.

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