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Ende der Prozesssperre erst mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans Wiedererlangung der Prozessführungsbefugnis? - OGH 19.2.2026, 9 ObA 9/26b

78. LfgJuni 2026

59.4.2.Nr.1

§ 6 Abs. 1 und 2 IO
§ 152b Abs. 2 und 3 IO

1. Nach dem klaren Wortlaut des § 152b Abs. 2 erster Satz IO ist das Insolvenzverfahren nicht bereits mit der Bestätigung des Sanierungsplans aufgehoben, sondern erst mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans.

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