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Jubiläumsgelder Grenzbetrag wie anwenden? - OGH 18.2.2010, 8 ObS 1/10w

30. LfgJuni 2010

59.3.2.Nr.2

§ 1 Abs. 2 Z 1 IESG
§ 3a Abs. 2 Z 5 IESG
§ 3b IESG
§ 46 Abs. 1 Z 3 KO

1. Jubiläumsgelder sind Treueprämien, die bei aufrechtem Dienstverhältnis alle fünf, zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre oder noch seltener fällig werden.

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