59.3.1.Nr.1
§ 3 Abs. 2 und 3 IESG
Art. IV Z 3 und V KollV Arbeiter Metallgewerbe
1. § 3 Abs. 3 Satz 2 IESG schließt von der Sicherung nur Vordienstzeitenanrechnungen im Arbeitsvertrag aus, nicht aber solche kraft Kollektivvertrages, wie jene des Art. V Z 1 Arbeiterkollektivvertrag Metallgewerbe, wonach Vorgängerzeiten auch bei Konkurserwerb zu berücksichtigen sind.

