vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vereinbarter Karenzabbruch und Konkursaustritt - OGH 11.11.2004, 8 ObS 15/04w

14. LfgFebruar 2005

59.2.2.Nr.3

§ 29 AngG
§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 1162b ABGB
§ 1 Abs. 2 IESG

1. Auch bei vorzeitigem Austritt gemäß § 25 KO steht kein Ersatzanspruch („Kündigungsentschädigung“) zu, wenn der Fortfall des Kündigungsschutzes infolge tatsächlicher Betriebsstilllegung sowie die vom Masseverwalter allein zu beachtende gesetzliche Kündigungsfrist in einen Zeitraum fallen, in dem wegen Karenz gemäß § 15 MSchG weder Anspruch auf Arbeitsentgelt noch auf Urlaubsentschädigung besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!