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Beherrschende Gesellschafter Vorherige Abfertigungsanwartschaft - OGH 22.2.2007, 8 ObS 6/07a

21. LfgJuni 2007

59.1.2.Nr.1

§ 1 Abs. 6 Z 2 IESG

1. Beherrschender Einflusses liegt schon vor, wenn der Gesellschafter über einen solchen Beteiligungsanteil verfügt, der ihn in die Lage versetzt, eine Beschlussfassung auch in der Generalversammlung zu verhindern.

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