58.3.1.Nr.20
§ 2 Abs. 1 Z. 5, Abs. 4, 3 Abs. 2 FamZeitbG
§ 2 Abs. 7 KBGG
§ 1a VKG
§ 2 ff, VKG
§ 14 Abs. 19 VKG
§ 193 ZPO
1. Der Anspruch eines unselbständig erwerbstätigen Vaters auf Familienzeitbonus geht nicht dadurch verloren, dass er im unmittelbaren Anschluss an den Zeitraum des Bezugs des Familienzeitbonus oder im Anschluss an eine wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgehende, vereinbarte Unterbrechung der Erwerbstätigkeit eine VKG-Karenz in Anspruch nimmt.

