58.3.1.Nr.10
§ 2 Abs. 1 Z 3 und 4, Abs. 3, 3a FamZeitbG
§ 4 FamZeitbG
1. Im Fall eines unvorhersehbaren, medizinisch erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalts des „anderen Elternteils“ während der Familienzeit des Vaters liegt ein gemeinsamer Haushalt iSd § 2 Abs. 1 Z 3, Abs. 3 FamZeitbG weiterhin vor.

