58.3.1.Nr.8
§ 2 Abs. 1 Z 3 FamZeitbG
§ Z 4, Abs. 3 FamZeitbG
§ 3 Abs. 2 FamZeitbG
Abs. 3 Satz 3 FamZeitbG
1. Der Anspruch auf Familienzeitbonus setzt voraus, dass der Vater, das Kind und der andere Elternteil im gemeinsamen Haushalt leben und sich der Vater im gesamten von ihm gewählten Anspruchszeitraum in Familienzeit befindet.

